Das berühmte “Kleingedruckte” kommt dank unserer partnerschaftlichen Kundenbeziehungen so gut wie nie zum Einsatz. Trotzdem sind natürlich für den Fall der Fälle auch klare rechtliche Regeln nötig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit Unternehmern
1. Allgemeines
(1) Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden (Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) und Werbeagentürchen Nicole Asensi (nachfolgend Agentur genannt) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich anerkannt werden.
(3) Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsschluss
(1) Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen samt Vergütung festgehalten werden.
(2) Das Angebot der Agentur ist für zwei Wochen ab Zugang beim Kunden bindend. Der Vertrag kommt durch Angebotsannahme durch den Kunden zustande. Die Angebotsannahme durch den Kunden kann durch ausdrückliche schriftliche Erklärung (Angebotsbestätigung) oder konkludent durch Zahlung des angeforderten Kostenvorschusses erfolgen.
(3) Die Agentur erstellt die Inhalte nach bestem Wissen unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten gesetzlichen Vorgaben (z. B. DSGVO, TMG, UWG). Eine fortlaufende oder dauerhafte Rechtskonformität wird nicht geschuldet. Für die rechtliche Prüfung, Aktualisierung und technische Anpassung an spätere gesetzliche Änderungen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
(4)
Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung oder behördlicher Anforderungen nach Projektübergabe fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Agentur. Die Agentur ist nicht verpflichtet, über spätere rechtliche Änderungen zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Website, Rechtstexte und Inhalte regelmäßig rechtlich prüfen und aktualisieren zu lassen.
3. Leistung, Vergütung, Kostenvorschuss
(1) Wenn nichts anderes vereinbart, entsteht der Vergütungsanspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes einen Kostenvorschuss von mindestens 50% der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
(2) Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen. Für gesondert zu berechnende Leistungen gilt eine Vergütung von 90,00 EUR/ Stunde zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer als vereinbart. Es wird hierzu insbesondere auf Punkt 4 dieser AGB verwiesen.
(3) Alle der Agentur erwachsenen Barauslagen (insbesondere für Fremdleistungen) sind zu ersetzen, sofern sie nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind.
(4) Die Zahlung erfolgt nach Zahlungsbedingungen der jeweiligen Rechnung.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung erwirbt der Kunde keinerlei Rechte. Die Agentur hat das Recht die Herausgabe nicht ausgeführter Konzepte und Entwürfe geltend zu machen.
4. Sonderleistungen, gesondert zu vergütende Leistungen
Folgende Leistungen werden, sofern nicht bei Vertragsschluss anderweitig vereinbart, gesondert berechnet:
1. Einkauf von lizenzgebundenen Bildern, Grafiken und Layouts
2. Bildbearbeitung, Bildaufbereitung der vom Kunden bereitgestellten Bilder
3. nachträgliche Änderungen bereits freigegebener oder genehmigter Konzepte, Entwürfe usw.
4. Kosten, die der Agentur im Zusammenhang mit der Beauftragung Dritter im Namen des Kunden entstehen, insbesondere auch Fahrtkosten
5. Probedrucke bei Druckereien zur Feststellung von eventuellen Farbabweichungen
Nach Vorlage von Entwürfen, Konzepten, Layouts usw. führt die Agentur unentgeltlich eine einmalige Änderung nach den Wünschen des Kunden aus. Jede danach erfolgende weitere Änderung oder Ergänzung ist gesondert zu vergüten.
Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt und abgerechnet.
5. Verschwiegenheitspflicht
Die Agentur, ihre Mitarbeiter und hinzugezogene Dritte, verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen mit der Tätigkeit in Zusammenhang mit dem Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
6. Eigentrumsrecht/Urheberrechte, Bild- und Musikmaterial, rechtliche Prüfungspflichten
(1) Verantwortung des Kunden für bereitgestelltes Material
Der Kunde versichert, dass sämtliche der Agentur übergebenen oder zugänglich gemachten Inhalte – insbesondere Bilder, Grafiken, Logos, Texte, Videos, Musikstücke oder sonstige Werke – frei von Rechten Dritter sind bzw. dass der Kunde über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Dies umfasst insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Übertragung auf alle gewünschten Medien (Print, Online, Social Media) sowie die geographische und zeitliche Nutzung. Die Agentur haftet nicht für die Verletzung von Urheber- und Markenrechten, die durch eine Verwendung dieser Mittel entsteht, d.h. insbesondere hinsichtlich ihrer wettbewerbs- oder markenrechtlichen Zulässigkeit oder ihrer Eintragungsfähigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche, d.h. insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe, Leistungsergebnisse und sonstigen Werke selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe, Leistungsergebnisse und sonstigen Werke freigibt und im geschäftlichen Verkehr verwendet oder verwenden lässt.
(2) Freistellung
Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der vorstehenden Verpflichtung entstehen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung (insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten) im gesetzlichen Umfang.
(3) Keine automatische Rechtsprüfung
Die Agentur führt keine eigenständige Prüfung der urheber-, marken-, persönlichkeits- oder sonstigen schutzrechtlichen Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten Inhalte durch. Eine solche Prüfung erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und wird gesondert vergütet. Hierzu wird empfohlen, einen auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt oder eine andere geeignete Fachstelle zu beauftragen.
(4) Rechte an von der Agentur erstellten Inhalten
Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, räumt die Agentur dem Kunden an den von ihr erstellten Werken ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder Verwendung in anderen Projekten, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
(5) Musik- und Tonmaterial
Bei Verwendung von Musik oder Tonmaterial hat der Kunde vorab zu klären, ob GEMA- oder sonstige Lizenzgebühren anfallen, und diese ggf. zu entrichten. Die Agentur übernimmt hierfür keine Haftung. Bei Einsatz lizenzfreier (Royalty-Free) Musik wird dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, weitergehende Rechte bedürfen gesonderter Vereinbarung.
Musikauswahl & Nutzung in Social-Media-Inhalten
Sofern der Kunde die Verwendung bestimmter Musikstücke (z. B. aus den Musikbibliotheken von Instagram, Facebook, TikTok o. ä.) wünscht, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit dieser Nutzung – insbesondere in Bezug auf Urheber-, Leistungsschutz- und GEMA-Rechte.
Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bereitstellung von Musik durch Social-Media-Plattformen nicht automatisch eine rechtssichere kommerzielle Nutzung garantiert.
Die Klärung und Einholung sämtlicher erforderlicher Nutzungsrechte obliegt dem Kunden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für etwaige Urheberrechtsverletzungen oder daraus resultierende Ansprüche Dritter.
Auf Wunsch kann die Agentur gegen gesonderte Vergütung eine lizenzrechtliche Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt oder einen entsprechenden Dienstleister veranlassen.
(6) Alle Leistungen der Agentur (Anregungen, Ideen, Konzepte, Skizzen, Vorentwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Negative, Datenfiles) oder einzelne Teile davon, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
(7) Die Agentur behält sich vor, alle für den Kunden erstellten Leistungen zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen sofern vertraglich nichts abweichendes vereinbart ist.
(8) Rechtliche Prüfung von Websites, Impressum & Datenschutz
Die Agentur übernimmt keine rechtliche Prüfung von Websites, Impressum, Datenschutzerklärungen oder sonstigen Rechtstexten. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechtskonformität seiner Website und aller Rechtstexte (insbesondere nach TMG, DSGVO, UWG und UrhG) eigenverantwortlich und auf eigene Kosten durch einen fachkundigen Rechtsanwalt oder einen entsprechend spezialisierten Dienstleister prüfen zu lassen.
Die Agentur prüft vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos, Musik) nicht auf urheber-, marken- oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich beauftragt wurde.
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Unbedenklichkeit der gelieferten und veröffentlichten Materialien.
Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung oder behördlicher Anforderungen nach Projektübergabe fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Agentur. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Website, Social-Media-Inhalte und Rechtstexte regelmäßig rechtlich prüfen und aktualisieren zu lassen. Eine Informationspflicht der Agentur über nachträgliche Rechtsänderungen besteht nicht.
8. Freigabe
Alle vorgeschlagenen und durchgeführten Leistungen und Maßnahmen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben innerhalb von 14 Tagen. Werden die durchzuführenden Leistungen im Rahmen von Besprechungen oder Telefonaten an die Agentur herangetragen, so erfolgt die Freigabe der Leistungen durch den Kunden auf Grundlage der Besprechungsprotokolle der Agentur.
Geringfügige drucktechnisch bedingte Farbabweichungen gelten als genehmigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die auf Bildschirmen dargestellten Farben von den tatsächlichen Druckfarben geringfügig abweichen.
Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass er die rechtliche Zulässigkeit der freigegebenen Inhalte geprüft oder prüfen lassen hat und übernimmt hierfür die volle Verantwortung.
9. Leistungsverzug der Agentur
(1) Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der gesetzlich vorgesehenen Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Mahnschreibens an die Agentur.
(2) Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aus Verzug besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei beauftragten Dritten – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
10. Gewährleistung und Schadensersatz
(1) Der Kunde hat Mängel innerhalb von einer Woche nach Leistung durch die Agentur anzuzeigen. Bei Vorliegen eines Mangels steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung zu.
(2) Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Gewährleistung sind, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Eine Haftung der Agentur für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Mitwirkungspflicht des Kunden / Urheber- und Markenrechte
(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung dergestalt verpflichtet, dass er von der Agentur zu verwendende Inhalte, Bilder, Grafiken, Vorlagen, Freigaben usw. spätestens nach Ablauf von zwei Wochen ab Aufforderung durch die Agentur hereinzugeben hat.
(2) Legt die Agentur Konzepte, Entwürfe, Layouts usw. dem Kunden zur Freigabe vor, so hat der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erklären, die Freigabe zu erklären oder der Agentur mitzuteilen welche Korrekturen und Änderungen vorzunehmen sind.
(3) Der Kunde kann Bilder, Grafiken, Texte, Vorlagen usw. per E-Mail (Anhang) oder auf Datenträger (CD-ROM, DVD…) an die Agentur übergeben. Bilder sind in digitaler Form hereinzugeben, hierbei sollte auf eine ausreichende Auflösung geachtet werden (für Druck: 300dpi; für Internet: 72dpi).
(4) Die Agentur behält sich das Recht vor, bei einer Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden nach ihrer Wahl 1. den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz geltend zu machen oder 2. 90% des vereinbarten Honorars sofort vom Kunden beanspruchen und die weitere Leistung bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht zu verweigern.
(5)Die Agentur prüft keine Urheberrechte auf zur Verfügung gestellte Bilder oder insbesondere Musikrechte für Beiträge und Reels auf Social Media (Instagram, Facebook, TikTok, Linkedin) und haftet nicht bei deren Verwendung.
(6) Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn es ausdrücklich vereinbart ist.
(7) Datenschutzerklärungen werden mit größter Sorgfalt erstellt, der Text ist kein Ersatz für eine anwaltliche Beratung, die finale rechtliche Prüfung liegt im Verantwortungsbereich des Websitebetreibers.
(8) Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung. Sämtliche Angaben, Textvorschläge und Vorlagen – insbesondere zu Impressum, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht – sind unverbindlich. Die rechtliche Prüfung und Freigabe liegt allein beim Auftraggeber.
12. Datensicherung bei Erstellung von Homepages/ Websites
Der Kunde erhält nach Fertigstellung der Druckdaten oder der Website eine E-Mail mit einer Zusammenfassung aller notwendigen Zugangs- und Nutzungsdaten. Die Pflicht der Agentur zur Speicherung und Sicherung dieser Daten endet mit dem Auftragsabschluss. Die Agentur übernimmt keine Haftung für den Verlust der Daten nach Übergabe an den Kunden. Eine weitergehende Aufbewahrungs- oder Backup-Pflicht besteht nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übergebenen Daten eigenständig zu sichern.
13. Schlussabsatz
Maßgeblich ist deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur. Eine Haftung für Schäden, die aus späteren Gesetzes- oder Rechtsänderungen entstehen, ist ausgeschlossen.